Dipl.-Ing. (FH) Joachim Eifler, Freier Architekt
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


Bestandsaufnahmen



Unter Bestandsaufnahme ist mindestens das Aufmaß des gebauten Bestandes zu verstehen.

Aufmaß heißt Vermessung der Grundrissstruktur inkl. der Höhen von Räumen, Öffnungen, Brüstungen, Flächen und Kanten über Kopf (z. B. in Dachgeschossen), der Gebäudehöhen einschl. Fußbodendifferenzen und der Fassaden.

Darüber hinaus können, je nach Zweck der Bestandsaufnahme, zusätzlich zu den vermessenen Bauteilen und Oberflächen erfasst werden:

  • Materialangaben
  • Beschaffenheit
  • Bauschäden
  • Wiederverwendbarkeit
  • Details, z. B. denkmalpflegerisch wertvoll
  • u. a. m.